In den Medien sehen wir immer wieder, dass sexualisierte Gewalt weiter verbreitet ist, als wir alle vermuten. Auch in kirchlich geführten Gruppen können solche Übergriffe geschehen.
Die Evangelische Kirche im Rheinland hat daher durch die Landessynode am 15. Januar 2020 ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet. Dieses ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Körperschaften zur Erstellung eines Schutzkonzepts, so auch unsere Gemeinde.
Das Presbyterium hat im Mai das Schutzkonzept für unsere Kirchengemeinde beschlossen, welches wir nun veröffentlichen wollen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen. Damit die darin beschriebenen Schutzmaßnahmen und Verfahrenswege auch wirksam werden, ist die Veröffentlichung und das Mittragen des Konzeptes im Alltag durch die ganze Gemeinde ein wichtiger Schritt.
Alle ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen werden in den nächsten Wochen Post mit einer Verpflichtungserklärung erhalten. Zum Schutzkonzept gehören zudem regelmäßige Schulungen aller Verantwortlichen und der Nachweis erweiterter Führungszeugnisse. Alina Hennig und Nadine Hagen bringen das Konzept allen Kindern und Jugendlichen nahe, damit diese von ihren Rechten und Möglichkeiten erfahren.
Das ausführliche Konzept können Sie in unseren Gemeindebüros einsehen oder hier auf unserer Gemeindehomepage herunter laden.
Ein GANZ HERZLICHER DANK an unsere Presbyterin Nadine Hagen, die es in Zusammenarbeit mit unserer Gemeindereferentin Alina Hennig erstellt hat! Als Sozialarbeiterin/-pädagogin und Kinderschutzfachkraft ist sie Fachfrau für dieses Thema.
Stehen wir als Gemeinde gemeinsam gegen (sexualisierte) Gewalt ein!